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Protestbrief des VII an TU-Wien; wegen Einhebung von Studiengebühren von iranischen StudentInnen in Österreich

10 Juli 2004 Keine Kommentare

Protestbrief des VII an TU-Wien

wegen Einhebung von Studiengebühren von iranischen StudentInnen in Österreich

An:
Technische Universität Wien
z.Hdn.: Herrn Rektor Univ.Prof. Dr. Skalicky
Karlsplatz 13/005
1040 Wien

Kopie an:
Den Präsidenten der Österreichischen Rektorenkonferenz
Rektor Univ.Prof. Dr. Georg WINCKLER
Universität Wien
Dr.-Karl-Lueger-Ring 1
A-1010 Wien

Wien, am 10.07.2004

Betr.: Studienbeitrag für iranische StudentInnen

Sehr geehrter Herr Magnifizenz,

wie wir erfahren haben, beabsichtigt die TU-Wien einen Studienbeitrag von ausländischen Studierenden, darunter neuerdings auch von den iranischen StudentInnen einzuheben.

Wie Sie wissen, wurden in den letzten Jahren die Zugangsmöglichkeiten zu den Studienangeboten an der TU-Wien für iranische StudentInnen zunehmend eingeschränkt. Es dürfte Ihnen wahrscheinlich auch nicht unbekannt sein, dass durch massive Strukturprobleme der iranischen Bildungs- und Hochschullandschaft der Druck auf die StudienwerberInnen im Iran, den iranischen Numerus Clausus zu bestehen, einen wahrlich unmenschlichen Ausmaß erreicht hat. Der einzige Lichtblick für diese jungen und teilweise hochbegabten Leute besteht darin, an einer ausländischen Universität zu studieren. Dies ist schon jetzt mit massiver finanzieller Belastung für ihre Familien verbunden; manche von denen veräußern sogar ihr Hab und Gut, um ihren Kindern ein Studium und ein besseres Leben zu ermöglichen.

In so einer Situation ist diesen StudentInnen das Bezahlen des Studienbeitrages praktisch unmöglich. Viele von ihnen haben auch bisher die Zeit bis zur Rücküberweisung des fälligen Studienbeitrages, durch Ausleihung bei Freunden und Bekannten überbrückt. Die Rücküberweisung der Studienbeiträge von iranischen StudentInnen, die als Entgegenkommen der österreichischen Regierung seinerzeit zwischen Frau Wissenschaftsministerin Gehrer, und dem iranischen Wissenschaftsminister vereinbart wurde, wird nun langsam in den Mühlen der Neuorganisation der Universitäten zerrieben.

Überraschend für uns war jedoch, dass gerade die TU-Wien sich als Vorreiterin dieser Welle der Abwälzung der Belastungen auf die armen ausländischen StudentInnen hervor getan hat. Die
TU-Graz zum Beispiel hat, unseren Informationen zufolge, eine durchaus faire Regelung eingeführt, wonach die Studienbeiträge der ausländischen Studierende aus dem Iran und anderen ärmeren Ländern rücküberwiesen wird, wenn sie nachweisen, dass sie mindestens 4 Semesterwochenstunden absolviert haben.

Sehr geehrter Herr Rektor!

Ein Großteil unserer MitgliederInnen sind AbsolventInnen der TU-Wien und fühlen sich mit dieser traditionsreichen Institution mit hervorragendem internationalem Ruf, eng verbunden. Dabei stellt Ihre Person als der Rektor unserer Universität eine nicht unwesentliche Rolle dar. Denn Sie sind uns nicht nur als ein Verfechter des freien Zugangs zu Universitäten, sondern vor allem als ein Mensch mit höchstem sozialem Gewissen und mit einer schier unendlichen Einfühlsamkeit bekannt. Deshalb erlauben Sie uns, Sie zu ersuchen, diese Regelung für StudentInnen aus dem Iran und aus anderen ärmeren Ländern zu überdenken und im Sinne der beabsichtigten Lenkungseffekte eine faire, für diese StudentInnen verkraftbare Lösung zu finden.
Wir würden uns freuen, wenn wir etwas dazu beitragen könnten und stehen Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Mit besten Empfehlungen,

Verein Iranischer IngenieurInnen in Österreich