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Petition des VII an die TU Wien bezüglich Zulassung für iranische Studienwerber/innen

1 Mai 2006 Keine Kommentare

An:
Technische Universität Wien
z.Hdn.: Herrn Univ.Prof. Dr. Hans K. Kaiser
Vizerektor für Lehre
Karlsplatz 13
1040 Wien
per Email: hans.kaiser@tuwien.ac.at
und Fax: 58801- 40197

Kopie an:
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur
z.Hdn.: Herrn Dr. Erwin Neumeister
per Email: erwin.neumeister@bmbwk.gv.at

Österreichische Hochschülerschaft an der TU Wien
per Email: auslaenderinnenreferat@vorsitz.htu.tuwien.ac.at

Wien, am 10.04.2006

Betr.: Zulassung für iranische StudentInnen

Sehr geehrter Herr Vizerektor Univ. Prof. Dr. Kaiser!

In der letzten Zeit häufen sich Fälle, wo seitens der Technischen Universität Wien ausländischen Studienwerbern und Studienwerberinnen, speziell aus dem Iran, die Zulassung zum Studium verweigert wird, obgleich diese Personen eine Zulassung zum gleichwertigen Studium an einer iranischen Universität vorweisen können, diese jedoch ein – oder mehrere Jahre zurück liegt, und nicht für das anstehende Studienjahr gilt.

In Ihren Ablehnungsschreiben wird dann auf den Nachweis der besonderen Universitätsreife gem. §36 der UG mit folgenden Formulierungen verwiesen (hier exemplarisch ein Auszug aus einem Ablehnungsschreiben vom 25.10.2005):

„Demnach haben Sie neben der allgemeinen Universitätsreife auch eine Bestätigung über den direkten Zugang für die Studienrichtung INFORMATIK an einer technischen Fakultät im IRAN (= besondere Universitätsreife) für das Wintersemester 2005/06 vorzulegen.“

Sehr geehrter Herr Vizerektor!

Wie Sie wissen, finden alljährlich Aufnahmeprüfungen für Universitäten im Iran unter strengsten Auflagen statt. Ergebnis dieser Aufnahmeprüfungen ist die Zulassung zu einem bestimmten Studium an einer bestimmten Universität, oder mit anderen Worten: die Zuteilung eines bestimmten STUDIENPLATZES an einer Universität. Nun liegt es an dem/der Bewerber/in, diesen Studienplatz anzutreten, d.h. sich immatrikulieren zu lassen oder nicht. Man kann seinen (hart umkämpften) Studienplatz nicht für die nächsten Jahre reservieren lassen.*) Anderseits sind Wiederholungen der Aufnahmeprüfungen stark eingeschränkt.

Diese kurze Erläuterung soll dazu dienen, Ihnen auf die folgende Problematik hinzuweisen: Nach dem zitierten Ablehnungsschreiben hätte ein Studienwerber, der die Aufnahmeprüfungen für z.B. Informatik im Iran für das Studienjahr 2005/2006 bestanden hat, im Herbst 2005 die „besondere Universitätsreife“ zur Aufnahme an der TU Wien erfüllt, aber halbes Jahr später nicht mehr, weil er z.B. aus privaten Gründen das Studium im Iran abgebrochen hat und ins Ausland gefahren ist (und damit seinen zugeteilten Studienplatz im Iran nicht mehr inne hat).

Somit erkennen Sie ihm im Sommer 2006 die „besondere Universitätsreife“ ab, weil er für das Studienjahr 2006/2007 keine Zulassungsbestätigung im Iran mehr vorlegen kann. Sein einziger „Fehler“ war, dass er sich im Iran nicht weiter inskribiert hat (was im Iran praktisch mit Verzicht auf den bestehenden Studienplatz verbunden ist). Wir würden diese Vorgangsweise einsehen, wenn der Bewerber im Iran vom Weiterstudieren vom Amtswegen ausgeschlossen worden wäre (wobei dies auch nur bedingt etwas über seine „besondere Universitätsreife“ aussagt, weil in solchen Fällen oft das politische Engagement dieser Personen der Ausschlussgrund darstellt). Aber wenn jemand aus eigenen Stücken heraus z.B. vor 2 Jahren auf seinen Studienplatz im Iran verzichtet hat, warum soll ihm jetzt die „besondere Universitätsreife“ aberkannt werden?

Sehr geehrter Herr Vizerektor!

Auf der Homepage der TU Wien ist im Zusammenhang mit Zulassungsvoraussetzungen für ausländische Bewerber/innen und der „besonderen Universitätsreife“ zu lesen, dass ‚der Nachweis eines Studienplatzes nicht zu fordern ist’. Nun im Iran kann man eine Bestätigung über den direkten Zugang für eine bestimmte Studienrichtung für das anstehende Studienjahr nur dann vorlegen, wenn man im Besitz eines Studienplatzes für das betreffende Studienjahr ist.

In Ihrem Eingangsstatement auf der Homepage der TU Wien konnten wir weiteres mit Freude und Begeisterung folgendes lesen: „Die TU Wien bietet den Studierenden viel Freiheit. Diese Freiheit soll die Verantwortung des/der Einzelnen fördern, und zwar die Verantwortung zum Erwerb von Wissen während des Studiums und während des ganzen Lebens.“

Sie pflichten uns sicherlich bei, dass damit nicht gemeint ist, dass man bestandene Prüfungen wiederholen soll.

In diesem Sinne, ersuchen wir Sie um eine entsprechende Anpassung der Aufnahmeregelungen für alle davon betroffenen Studienwerber/innen, insbesondere diejenigen aus dem Iran.

Wir bedanken uns aus tiefstem Herzen für Ihr Verständnis und verbleiben

mit besten Empfehlungen,

Verein Iranischer Ingenieure/innen in Österreich

*) In seltenen Fällen und nur bei bestimmten Universitäten gibt es im Iran die Möglichkeit, den erlangten Studienplatz für das übernächste Studienjahr vorreservieren zu lassen