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Rektoren wollen freien Hochschulzugang beschränken

1 Dezember 2004 Keine Kommentare

Quelle: APA ,  Der Standard – 17.12.2004

Im Rechtsstreit zwischen EU und Österreich über Zugangsbeschränkungen für ausländische Studierende erwartet die österreichische Rektorenkonferenz ÖRK eine Aufhebung der derzeitigen Regelung durch den EuGH. “Das derzeitige Regime wird nicht zu halten sein”, so ÖRK-Generalsekretär Heribert Wulz. Das System, wonach nur ein österreichisches Matura-Zeugnis automatisch zum Studium berechtigt, Personen mit einem Reifeprüfungszeugnis eines anderen Landes allerdings nur studieren dürfen, wenn sie im betreffenden Land einen Studienplatz hätten, sei eine “gut getarnte Diskriminierung”.

Anmerkung VII: Die Aufhebung würde höchstwahrscheinlich nur für EU- und EWR-Bürger gelten, nicht für Bürger anderer Staaten, wie IranerInnen.

Die Rektoren wollen sich nach der Umstellung auf das dreigliedrige Studiensystem (Bakkalaureat – Master – Doktorat) ihre Studenten ab den Master-Studiengängen nach fachlichen Qualifikationen selbst aussuchen können.

Für das Bakkalaureatstudium hingegen solle der freie Hochschulzugang aufrechterhalten werden, betonten die Rektoren der Wirtschaftsuniversität (WU) und der Universität für Bodenkultur (Boku), Christoph Badelt und Hubert Dürrstein, bei einem Hintergrundgespräch der Rektorenkonferenz (ÖRK) am Donnerstagabend.

Der freie Hochschulzugang sei “ein hehres gesellschaftspolitisches Ziel”, betonte Badelt. Nur hätten die Unis nicht das Geld, dieses auch tatsächlich einzulösen. Die Politik schiebe den Universitäten die Aufgabe zu, Studenten praktisch hinauszuprüfen, um auf ein akzeptables Betreuungsniveau zu kommen. Irgendwann sei aber – auch im Hinblick auf das erwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) über Zugangsbeschränkungen für ausländische Studierende an den österreichischen Unis – die Kapazitätsgrenze der Universitäten erreicht.

Derzeit übertrage der Staat “ein Knappheitsphänomen an die Unis, das sie auch bei bestem Management nicht lösen können”. Die Unis könnten kein Master-Programm mit 200 Leuten in der Klasse fahren. “Es kann nicht jeder Bachelor in einen Master-Kurs gehen”, ergänzte Dürrstein. Das Master-Studium werde in Zukunft stark wissenschaftlich orientiert sein und – etwa auch mit durchgehend englischsprachigem Unterricht – auf den internationalen Markt abzielen.

Man könne in überlaufenen Studienrichtungen aber nicht Top-Studenten aus dem Ausland anziehen, wenn sie mit den österreichischen um die Plätze in den Lehrveranstaltungen kämpfen müssten, so Badelt. Daher sei für das Master-Studium eine Selektion nach fachlichen Kriterien nötig. International üblich seien dafür eine Mischung aus Zeugnissen, schriftlichen Tests, Motivationsschreiben und persönlichen Interviews.

Die WU, die ab 2006/07 sämtliche Studien auf das dreigliedrige System umstellen wird, wolle etwa acht bis zehn Master-Programme anbieten und “einige 100″ Studenten dafür aufnehmen. Zum Vergleich: Derzeit beginnen rund 4.000 Personen ein Studium an der WU.
In diesem Zusammenhang brachte Dürrstein auch die Frage der Studiengebühren ins Spiel: Attraktive Master-Studien würden sich behaupten können, in diesen könnten auch entsprechende Gebühren verlangt werden. Die Auswahl dürfe aber nicht über die Gebührenfrage erfolgen, meinte Badelt.

Voraussetzung für die Beschränkungen beim Master-Studium sei aber vor allem die Anerkennung des Bakkalaureats am Arbeitsmarkt, betonten die Rektoren. Die Wirtschaft müsse die Absolventen auch nehmen – in diesem Zusammenhang sei die Symbolik der jüngsten Dienstrechtsnovelle des Bundes “sehr, sehr schlimm”, wonach die Bakkalaurei nicht “A-wertig” sind, so Badelt. Man müsse ganz im Gegensatz “ein Zeichen setzen, dass Durchstudieren nicht das Normale ist”. Das dreigliedrige System biete die enorme Chance der Studienzeitverkürzung – wenn man den Bachelor aber nur als eine Art Zwischenabschluss akzeptiere und nur den Master als echten akademischen Grad anerkenne, erreiche man genau das Gegenteil, nämlich eine Verlängerung der Studienzeit.